Für uns bedeutet das Bauwesen seit über 35 bzw. 22 Jahren tägliches Brot und finanzielles Auskommen, darüberhinaus haben wir uns über die Arbeit in einem Architekturbüro kennengelernt und gemerkt, das wir mehr als nur die Arbeit gemeinsam haben. Im Laufe der Zeit ist dabei ein (akademischer) Beruf mit hoher Beanspruchung und besonderen Bauherrn, Aufgaben und Projekten geworden, der inzwischen vor allem wegen der Herausforderung in die Gesamtaufgabe, ausgeübt wird.
Wir möchten auf diesen Seiten, wie auf den anderen auch, keine bereits bekannten Weisheiten wiederholen, sondern haben einige interessante Informationen zum Thema Baumeister und Bauwesen zusammengestellt und möchten mit Hilfe unserer Erfahrungen einen Einblick in die tägliche Arbeit von Ingenieuren, Architekten und dem Bauwesen im Allgemeinen geben.
Viel Spaß damit.
Wer bis zu den Wurzeln der Architektur zurück geht, findet meistens den großen ägyptischen Baumeister Imhotep (um 2.500 v. Chr.) als den ersten namentlich bekannten Architekten, eigentlich ein Baumeister, denn die Definition eines Architekten über die Kammer kommt erst ca. 4.400 Jahre später ! Er erfand praktisch das Bauen mit einzelnen Steinblöcken und ließ damit auch die ersten Pyramiden bauen. Nebenbei war er noch Arzt, Berater des Pharao und Hohepriester, später eine Art Berufsheiliger und nach seinem Tod wurde er im neuen Reich als Gott des Heilwesen verehrt. Eine Karriere, die heute kein Architekt mehr zustande bringt !
Geht man weiter auf der Zeitachse, findet man den römischen Architekten und Bauingenieur Vitruv (geb. 84 v.Chr.) und dessen berühmtes Werk zur Architektur, zur Wirkung und generalistischen Ausbildung des Architekten als Baumeister. Sicher kennen nur wenige sein Werk, das immerhin zehn Bücher umfasst, die jeweils ein Vorwort direkt an den Kaiser gerichtet, oder eine anekdotenhafte Einführung in das Thema enthalten. Der Aufbau gliedert sich wie folgt:
Buch 1: Ausbildung des Architekten und architektonische Grundbegriffe
Buch 2: Baumaterialien
Bücher 3 und 4: Tempelbau
Buch 5: öffentliche Gebäude
Bücher 6 und 7: Privathäuser
Buch 8: Wasserleitungen
Buch 9: Zeitmessung, Uhren und Gnomonik; Astronomie
Buch 10: Maschinen
Vitruvs Werk war sicher sehr theoretisch, nicht illustriert und daher wurde es vielfach interpretiert und geriet auch in Vergessenheit, aber fast alle haben sicher schon davon gehört bzw. etwas davon gesehen, jedoch dabei nicht einen römischen Baumeister vor Augen, sondern: Leonardo da Vinci, er nämlich skizzierte die sicher berühmteste Illustration einer Beschreibung von Vitruv, die unter dem Namen „Der vitruvianische Mensch“ Berühmtheit erlangte. Die These Vitruvs lautet: "der aufrecht stehende Mensch füge sich sowohl in die geometrische Form des Quadrates wie des Kreises ein.", damit hat er auch heute noch recht !
Jeder Architekturstudent hat sicher schon mal davon gehört, aber für andere vielleicht Interessant, wie ein Produkthaftungsgesetz für Bauplanungen und Gebäude in der Zeit um 1700 v. Chr. aussah. Ein bedeutender König der 6. babylonischen Dynastie
(irgendwann zwischen 1792 und 1688 v. Chr., man ist sich nicht sicher)
hat als einer der ersten Gesetze festgeschrieben, im wahrsten Sinne, der Originaltext ist zum größten Teil auf einer 22,5 m hohen Dioritstehle (jetzt im Louvre-Museum, Paris) erhalten. Folgende Paragrafen beschäftigen sich mit den Baumeistern seiner Zeit :
§ 229 :
Wenn ein Baumeister für jemanden ein Haus errichtet, dessen Konstruktion nicht fest genug ist, so daß das Haus einstürzt und den Tod des Bauherrn verursacht, so soll dieser Baumeister getötet werden.
§ 230 :
Wenn der Einsturz den Tod des Sohnes des Bauherrn zur Folge hat, so soll der Sohn des Baumeisters getötet werden.
§ 231 :
Hat der Einsturz den Tod eines Sklaven des Bauherrn zur Folge, so soll der Baumeister dem Bauherrn einen gleichwertigen Sklaven zur Verfügung stellen
.
§ 232 :
Wenn durch den Einsturz Eigentum beschädigt wird, so ist der Baumeister verpflichtet, das wiederherzustellen, was zerstört wurde. Da der Einsturz durch eine schlechte Konstruktion verursacht wurde, soll der Baumeister diese auf eigene Kosten wiederherstellen.
§ 233
: Wenn ein Baumeister jemandem ein Haus erstellt hat und das Werk fehlerhaft ist, so daß eine Wand einstürzt, so soll der Baumeister auf eigene Kosten die Wand verstärkt errichten.
Schon damals war es gefährlich und verantwortungsvoll ein Baumeister zu sein ! Aber auch heute kann man mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen. Nicht mal alle Kollegen, geschweige denn Studenten kennen nämlich :
Zur Zeit schreiben wir das 21. Jahrhundert und die "Auge um Auge"-Strafverfolgung ist vorbei. Heutzutage glauben viele, man kann beim Planen nichts falsch machen bzw. wenigstens keine Straftat begehen, dem ist nicht so :
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
... und dieser Paragraf ist wirklich im Strafgesetzbuch enthalten! Wer fahrlässig plant, ausführt, etc. kann bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen und das nicht erst, wenn das Dach oder das ganze Gebäude eingestürzt ist ! Im § 319 ist die
Gefährdung durch Planung, Leitung oder Ausführung die Straftat !
Auch wenn mir, zugegeben, kein Fall einer Verurteilung bekannt ist, bleibt Architekt, Bauingenieur, Polier etc. ein verantwortungsvoller und gefährlicher Beruf. Auch die Bauherren, die gerne "schwarz" arbeiten lassen und die Schwarzarbeiter, die gerne "Bauplanung" betreiben, sollten mal darüber nachdenken !
Die harte Konkurrenz, die schlechten Aussichten, zu wenig Aufträge, zu hohe Löhne für die Unternehmen, geringer Verdienst für die AN – all das prägt die Baubranche seit den 80er-Jahren. Warum lohnte es sich trotzdem in der Vergangenheit, einen Fachbereich des Bauwesens zu studieren ?
Als ich das Studium des Bauingenieurwesens abschloß, war es ein schlechter Zeitpunkt, um fertig zu werden. Aber ich hatte nun mal damit angefangen und so studierte ich nach dem Bauingenieurwesen auch noch Archtitektur. Der Konsenz von Technik und Kreativität und die Hoffnung auf einen lukrativen Beruf haben mich weiter angetrieben. Nach zusätzlichem Zivildienst und der deutschen Einheit war dann alles relativ leicht, nach verschiedenen Versuchen den richtigen Arbeitsplatz zu finden, kam ich in
ein großes Verdener Architekturbüro. Dort fand ich ein junges Team mit tollen Kollegen, tolle Projekte, den richtigen Chef, die richtigen Bauherrn, dann war klar : "Hier paßt alles, das ist der richtige Job.“
Allerdings galt: Überstunden sind selbstverständlich, die Projektarbeit setzt Mehrarbeit einfach voraus. Ich hatte das Glück, sofort eine Bauleitung übernehmen zu dürfen
(oder mußte?)
. Das war zwar sehr anstrengend, aber eine notwendige Erfahrung. Man muß in kurzer Zeit lernen, ein Team zu führen, Aufgaben zu delegieren sowie wichtige Verhandlungen mit Bauherren und Handwerkern zu führen. Das ist ein große Belastung (psychisch und körperlich), aber auch eine Chance, seine eigene Zukunft und gleichzeitig seine Umwelt zu gestalten.
Viele Studienanfänger stellen sich den Beruf vor wie ihr Studium, in dem viele Entwürfe entwickelt werden und darüber lange philosopiert wird, dem ist nicht so. Viele Disziplinen müssen vereint werden, von der Gestaltung über die Ordnung der Finanzierung bis zu baurechtlichen Fragen, Recherche, Bürokratie und Organisation sind ein großer Bestandteil der Arbeit, aber wer sich davor nicht scheut, einen verantwortungsvollen Beruf mit viel Abwechslung und Überraschungen sucht und bereit ist Dienstleister für die jeweils anstehenden Projekte zu sein, ist richtig in diesem Berufsfeld.
Wer stressfreie Arbeit, die 37,5 Stundenwoche mit gesicherten Arbeitszeiten und Kündigungsschutz sucht, braucht eine andere Branche.
Das Honorar eines Architekten sowie etwaiger in den Planungsprozess einbezogener Fachplaner und Ingenieure wie zum Beispiel eines Tragwerkplaners / Statikers richtet sich üblicherweise nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Diese enthält Regelungen, die auch als "zwingendes Preisrecht" bezeichnet werden und gültiges Recht darstellt. Damit soll erreicht werden, dass das Honorar nicht Ergebnis eines beliebigen, allein durch Angebot und Nachfrage bestimmten Preiswertbewerbes ist und die erf. Qualität leidet. (Sicherstellung einer leistungsgerechten Bezahlung bedeutet letztendlich Sicherung der Qualität von Architektenleistungen).
Daher muss das Honorar für Planungsleistungen entsprechend den Vorgaben der HOAI bestimmt werden. Zu diesen gehören, je nach Schwierigkeitsgrad, verschiedene Honorarzonen, Preisunter- und Preisobergrenzen und diverse Sonderregelungen zu Umbauten, Nebenkosten, etc.. Insgesamt sollen mit einer Honorarordnung sowohl Dumping- als auch Wucherpreise verhindert werden.
Viele glauben, dass die Bestimmungen der HOAI auch die dort dargestellten bzw. zum Planen erforderlichen Architektenleistungen regeln, dem ist aber nicht so ! Die HOAI ist praktisch eine Preisliste, in der aufgeführt ist, was verschiedene Leistungen kosten sollen. Über die tatsächlichen Leistungen bzw. die zum Planen erforderlichen Leistungen wird dort nichts geregelt.
Details zum Haftungsausschluss finden Sie im Impressum.
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